Der Kirchenvorstand (KV) ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde.
Der Pfarrgemeinderat (PGR) vertritt die ganze Gemeinde. Er gestaltet die inhaltliche (pastorale/caritative) Arbeit der Gemeinde.